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   BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00   

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https://dejure.org/2000,6089
BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,6089)
BayObLG, Entscheidung vom 21.09.2000 - 2Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,6089)
BayObLG, Entscheidung vom 21. September 2000 - 2Z BR 66/00 (https://dejure.org/2000,6089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sofortige weitere Beschwerde; Veränderung; Architektonisches Gesamtbild; Wohnungeigentum; Eigenmächtige Anbringung; Balkon; Nicht hinzunehmende Beeinträchtigung; Tatrichter

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 Nr. 1, § 22 Abs. 1
    Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage als nicht hinzunehmende Beeinträchtigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 31/00
  • LG München I - 1 T 5985/00
  • BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 21.09.2000 - 2Z BR 66/00
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass ein Nachteil im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG auch die nicht ganz unerhebliche nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage sein kann (BayObLG NJW-RR 1993, 337 m.w.N.).
  • BayObLG, 14.02.2002 - 2Z BR 187/01

    Duldungspflicht der Wohnungseigentümer - Mauerdurchbruch zwischen Wohnungen -

    Eine solche Veränderung würde das Maß des § 14 Nr. 1 WEG in aller Regel übersteigen (allgemeine Meinung und ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. BayObLG ZWE 2000, 575).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 2Z BR 1/01

    Zustimmung der betroffenen Wohnungseigentümer zu einer baulichen Veränderung

    Der Senat leitet daraus in ständiger Rechtsprechung ab, daß unter Nachteil im Sinne von § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung, so etwa in Form von Sichtbeeinträchtigung oder Verschattung, zu verstehen ist (BayObLG NJW-RR 1993, 337 m.w.N.; BayObLG ZWE 2000, 575).
  • OLG Düsseldorf, 25.06.2004 - 3 Wx 148/04

    Nachträgliche Montage eines Fenstergitters durch Inhaber der Erdgeschoßwohnung

    Die Beantwortung der Frage, ob die bauliche Maßnahme zu einer Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer führt, ist grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten (BayObLG ZWE 2000, 575; MK-Engelhardt 4. Auflage WEG § 22 Rdz. 11).
  • OLG Köln, 27.09.2002 - 16 Wx 115/02

    Bauliche Veränderung an Eigentumswohnung - Glasüberdachung an Balkon

    Die Feststellung, ob eine entsprechende Beeinträchtigung eingetreten ist, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet und kann daher vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf etwaige Rechtsfehler überprüft werden' (vgl. z. B. BayObLG ZWE 2002, 75 u. 358; BayObLG ZWE 2000, 575), also nur darauf, ob das Landgericht den Begriff des Beeinträchtigung i. S. d. § 22 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 14 Nr. 1 WEG verkannt und ob es maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Keidel/Kuntze/Kahl, FGG, 14. Aufl., § 27 Rdn. 42 m. w. N.).
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